Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.3 Berichtigung außerhalb der Bilanz
5.3.1 Verdeckte Gewinnausschüttung
Soweit die Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG gegeben sind, ist eine außerbilanzielle Gewinnberichtigung vorzunehmen ( BStBl I S. 603 und BFH-Urteil vom , BStBl 2002 II S. 366). Korrekturmaßstab für eine solche Berichtigung ist der Fremdvergleichspreis (BFH-Urteil vom , BStBl 2004 II S. 171). Dieser entspricht regelmäßig dem gemeinen Wert. Die Kapitalertragsteuer ist nach allgemeinen Grundsätzen von der Kapitalgesellschaft einzubehalten und abzuführen.
5.3.2 Entnahme
Eine Vermögensverlagerung (Wirtschaftsgut, Nutzungsvorteil, Dienstleistung) zwischen einer natürlichen Person oder Personengesellschaft auf der einen Seite und nahestehenden Personen auf der anderen Seite ist nach den Grundsätzen der Entnahme zu berücksichtigen. Diese ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Die Obergrenze für die Bewertung der Entnahme sind die Wiederbeschaffungskosten. Nutzungsentnahmen sind mit den Selbstkosten zu bewerten (BFH-Urteil vom , BStBl 1990 II S. 8). Ist der Berichtigungsbetrag (Entnahmewert/Tei...