Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.7.3 Extreme Ergebnisse: Vergleichbarkeitsüberlegungen
Zu Tz. 3.63
243
In diesem Unterabschnitt geht es um den Umgang mit sogenannten „extremen Ergebnissen“, worunter die Leitlinien Verluste oder ungewöhnlich hohe Gewinne von potenziellen Vergleichsunternehmen verstehen. Der Abschnitt beschäftigt sich somit primär mit der Analyse von Finanz- bzw. Renditekennziffern potenzieller Vergleichsunternehmen, wobei als Beispiel Bruttomargen bei Anwendung der Wiederverkaufspreismethode und Nettomargen bei Anwendung der TNMM angeführt werden.
S. 64
244
Im Fall von „extremen Ergebnissen“ gehen die Leitlinien davon aus, dass eine Analyse der Umstände erforderlich ist, die zu diesen extremen Ergebnissen geführt haben. Dabei ist die Kernfrage, ob ein entsprechendes Vergleichsunternehmen nach Durchführung der Analyse aus der Menge der Vergleichsunternehmen ausgeschlossen werden muss. Hinsichtlich der Gründe für extreme Ergebnisse unterscheiden die Leitlinien zwischen Unzulänglichkeiten bezüglich der Vergleichbarkeit einerseits und außergewöhnlichen Umstände bei einem ansonsten vergleichbaren Unternehmen andererseits. Die Analyse der extremen Ergebnisse sollte insbesondere darauf abzielen, Un...