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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

XIII. Zu § 12 FVerlV (Anwendungsvorschrift)

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Gem. § 21 Abs. 16 AStG ist § 1 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des UnStRefG 2008 erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. Nimmt man § 21 Abs. 16 AStG wörtlich, gelten somit alle Regelungen, die in § 1 Abs. 1, 3 und 4 AStG enthalten sind, erst ab Veranlagungszeitraum 2008. Dies kann aber so nicht gemeint sein, da in diesen Absätzen Regelungen enthalten sind, die Selbstverständlichkeiten enthalten und deshalb in der Praxis immer schon so gehandhabt wurden, z.B. der in § 1 Abs. 3 Satz 1 S. 288AStG geregelte Vorrang der Standardmethoden. Ferner sind Regelungen in diesen Absätzen enthalten, die so auch schon in der bisherigen Gesetzesfassung enthalten waren, z.B. die in § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG geregelte Ermächtigung der FinVerw., für Geschäftsbeziehungen zum Ausland mit nahe stehenden Personen, die bisher wegen unüblicher Geschäftsbedingungen zu Einkunftsminderungen im Inland geführt haben, den Fremdpreis anzusetzen und so die Einkunftsminderung für steuerliche Zwecke rückgängig zu machen.

Somit kann nur gemeint sein, dass die in § 1 Abs. 1, 3 und 4 enthaltenen Regelungen, die die bisherige Rechtslage ändern, erst ab VZ 200...

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