Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4. Prüfung der Betragsgrenzen bei mehreren inländischen Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 3 GAufzV)
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Gemäß § 6 Abs. 3 GAufzV sind bei der Prüfung der Betragsgrenzen des § 6 Abs. 2 Satz 1 GAufzV die Transaktionsvolumina „zusammenhängende[r]“ inländischer Unternehmen und inländischer Betriebsstätten zusammenzurechnen. Zur Bestimmung der Frage, was unter einem „zusammenhängenden inländischen Unternehmen“ zu verstehen ist, verweist die Regelung auf die §§ 13, 18 und 19 der Betriebsprüfungsordnung.
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Nach diesen Regelungen liegt ein „zusammenhängendes inländisches Unternehmen“ zunächst dann vor, wenn mehrere Unternehmen der Konzernprüfung gem. § 13 BpO unterliegen. Hierunter fallen alle Unternehmen, die zu einem Konzern im Sinne des § 18 AktG gehören, wenn die Außenumsätze der Konzernunternehmen insgesamt mindestens 25 Millionen EUR im Jahr betragen. Aber auch Konzerne, die unter der Umsatzgrenze vom 25 Millionen EUR liegen, können gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BpO einer einheitlichen Prüfung unterworfen werden. Allein diese Möglichkeit führt bereits zur Zusammenrechnung nach § 6 Abs. 3 GAufzV. Zusammenzurechnen sind damit insbesondere die Transaktionsvolumina aller inländischen naheste...