Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.1. Abkommensfragen
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Die erste sich stellende Frage ist, ob eine Vorabverständigung möglich ist. Ob ein Steuerpflichtiger das Recht hat, eine unilaterale APA zu beantragen, hängt von konkreten innerstaatlichen Anforderungen der betreffenden Steuerverwaltung ab. MAP-APA unterliegen dem Verständigungsverfahren des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (Artikel 25 des OECD-Musterabkommens), und ihre UmS. 5setzung liegt im Ermessen der betreffenden Steuerverwaltungen. In den Arbeiten zu Aktionspunkt 14 des BEPS-Aktionsplans zur Gewährleistung einer zügigen, effektiven und effizienten Beilegung abkommensbezogener Streitigkeiten wurde als nichtverbindliche optimale Verfahrensweise 4 empfohlen, dass die Staaten Programme für bilaterale Vorabverständigungsverfahren einrichten sollten, sobald sie dazu in der Lage sind, womit anerkannt wurde, dass Vorabverständigungen in beiden Abkommenspartnerstaaten ein höheres Maß an Sicherheit schaffen, die Wahrscheinlichkeit einer Doppelbesteuerung verringern und Verrechnungspreiskonflikten aktiv vorbeugen können. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die gemäß Punkt 2.2 des Mindeststandards von Aktionspunkt 14 erstellten landesspe...