Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
C.4.5 Veröffentlichung anwendbarer Verfahren
Zu Tz. 4.62
250
Die OECD-Leitlinien stellen die Zweckmäßigkeit heraus, eine innerstaatliche Verfahrensordnung für die Einigungsverfahren zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Deutschland hat diese Voraussetzungen erfüllt. Sie sind in dem Merkblatt über das internationale Verständigungsverfahren vom enthalten. Im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Leitlinien 2010 wurde in Tz. 4.62 auch der Hinweis aufgenommen, dass die OECD und einige andere Staaten, die derzeit nicht Mitglied der OECD sind, Grundsätze oder Verfahren auf der Website der OECD einstellen würden. Dies ist inzwischen erfolgt.
Zu Tz. 4.63
251
Die OECD-Leitlinien beschreiben die Sachbereiche, die eine derartige innerstaatliche Verfahrensordnung umfassen sollen. Dazu gehören:
die Voraussetzungen für die Einleitung eines Einigungsverfahrens,
die Anschrift der zuständigen Behörde,
S. 143der Zeitpunkt, von dem ab ein Antrag gestellt werden kann, und
die Informationen, die die Finanzverwaltung für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigt.
252
Es wird auch als zweckmäßig angesehen, einen Hinweis auf die Politik zu geben, die die Finanzverwaltung bei dem Einigungsverfahren verfo...