Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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f) Besteuerung des Mittelwertes aus dem Einigungsbereich
4.5
Grundsätzlich ist der Wert innerhalb des Einigungsbereiches der Besteuerung zugrunde zu legen, der den höchsten Anschein der Richtigkeit (= Fremdüblichkeit) hat (§ 1 Abs. 3 Satz 7 AStG). Wird weder von der FinVerw. ein höherer Wert als der Mittelwert nachgewiesen noch vom Steuerpflichtigen ein niedrigerer Wert als der Mittelwert glaubhaft gemacht, ist der S. 20Mittelwert für die Besteuerung maßgeblich. Dann wird im Ergebnis auch die Hälfte der ausländischen Standortvorteile und Synergieeffekte der deutschen Besteuerung unterworfen.