Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B.2.1 Allgemeines
Zu Tz. 7.19
94
Bereits in Tz. 7.5 betonen die OECD-Verrechnungspreisleitlinien, dass hinsichtlich unternehmensgruppeninterner Dienstleistungen zwei Problembereiche im Vordergrund stehen, nämlich ob eine Dienstleistung überhaupt erbracht wurde und mit welchem Preis eine Dienstleistung zu entgelten ist. Es erfolgt somit eine Unterscheidung der Dienstleistungserbringung dem Grunde und der Höhe nach.
S. 45Während sich die Tz. 7.6-7.18 mit der Erbringung der Dienstleistung (Dienstleistung dem Grunde nach) befassen, konzentrieren sich die Tz. 7.19-7.37 auf die Höhe des angemessenen Entgelts. Es wird also vorausgesetzt, dass eine unternehmensgruppeninterne Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde, und demzufolge bereits dem Grunde nach einer Verrechnung nichts entgegensteht.
95
Die Formulierung im ersten Satz von Tz. 7.19 „(...) ob der Vergütungsbetrag, sofern ein solcher berechnet wurde, (...)“ könnte zu der Annahme verleiten, dass die Unternehmen einen gewissen Ermessensspielraum haben, ob überhaupt eine Vergütung verrechnet wird. Steht jedoch fest, dass eine dem Grunde nach verrechenbare Dienstleistung erbracht wurde, ist eine Verrechnung vorzunehmen. Dies läs...