Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4. Gebühren
12. Jeder Mitgliedstaat entscheidet, ob eine Gebührenregelung zweckmäßig ist. Die Erhebung einer Gebühr sollte keine Voraussetzung für einen effizienten Service sein, welcher sich von selbst verstehen sollte.
13. Werden Gebühren erhoben, so sollte dies in Form einer pauschalen Antragsgebühr und/oder nach Maßgabe der Zusatzkosten geschehen, die der Steuerverwaltung infolge des APA entstehen.
14. Eine Gebührenerhebung ist vor allem dann zweckmäßig, wenn eine Steuerverwaltung sonst nicht fähig wäre, ein APA-Programm aufzulegen. Die Gebühren sollten jedoch nicht so hoch sein, dass sie von der Beantragung eines APA abschrecken.