Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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4.3 Minderung der Ermittlungspflichten der Finanzbehörde bei der Sachverhaltsaufklärung
In Fällen, in denen ein Steuerpflichtiger seine Mitwirkungspflichten verletzt, mindern sich die Ermittlungspflichten der Finanzbehörde entsprechend (BFH-Beschluss vom , BStBl 1987 II S. 487, BFH-Urteil vom , BStBl II S. 748 und BFH-Urteil vom , BStBl II S. 462). Die Finanzbehörde hat auch in diesen Fällen den Sachverhalt aufzuklären, soweit ihr dies zumutbar ist (BFH-Urteil vom , BStBl 2001 II S. 381).