Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3. Anpassungen
Ergibt sich in einem (in einer Folge von mehreren) Geschäftsjahr(en), für das (die) die VVV Gültigkeit hat, ein Ergebnis, dass einem gemäß Punkt 2.2 bis 2.5 vereinbartes Verhältnis nicht entspricht, nimmt der Steuerpflichtige dem Fremdvergleich entsprechende Anpassungen vor, um das vereinbarte Verhältnis zu erreichen.
Anlage 2
Definition der in der VVV verwendeten Begriffe, soweit für die konkrete VVV erforderlich,
z.B.
Bruttorendite
Bruttoergebnis geteilt durch den Umsatz
Nettorendite
Betriebsergebnis geteilt durch den Umsatz
Betriebsergebnis
Das Betriebsergebnis ist der Gewinn vor dem Finanzergebnis, dem außergewöhnlichen Ergebnis und den Steuern.
Umsatz
Umsatz im Sinne der VVV sind die Nettoumsatzerlöse (abzüglich ...)
Werbeaufwendungen
Garantien
Verkaufsfördermaßnahmen
Serviceleistungen im Konzern
[ggf. weitere in der konkreten VVV benutzte, zu definierende Begriffe:]