Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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XIV. Zu § 13 FVerlV (Inkrafttreten)
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Die Neuregelung der Funktionsverlagerungsbesteuerung (s. hierzu Anm. 249) in § 1 Abs. 3 AStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden (vgl. § 21 Abs. 16 AStG).
Die Regelungen in der Funktionsverlagerungsverordnung, die am verabschiedet worden ist, sind rückwirkend zum in Kraft getreten (vgl. § 13 FVerlV).
Zu den Ausführungen im zur Anwendung einiger der gesetzlichen Neuregelungen schon in VZ vor 2008 s. Anm. 40.8.