Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Einleitung
Zur Vereinfachung einer einheitlichen und zügigen Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung im Rahmen von Punkt 13 des Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-Aktionsplan, OECD, 2014a) haben sich die am BEPS-Projekt von OECD und G20 beteiligten Staaten auf ein Umsetzungspaket zur länderbezogenen Berichterstattung verständigt. Dieses besteht aus i) einer Mustervorschrift, die die Staaten verwenden können, um die obersten Muttergesellschaften multinationaler Konzerne zur Vorlage des länderbezogenen Berichts in ihrem Ansässigkeitsstaat zu verpflichten und gegebenenfalls alternative Vorlagepflichten festzulegen, sowie ii) drei Mustern für Vereinbarungen zwischen den zuständigen Behörden, die die Durchführung des Austauschs der länderbezogenen Berichte auf der Grundlage 1. des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, 2. von Doppelbesteuerungsabkommen und 3. von Steuerinformationsabkommen (TIEA) vereinfachen sollen. Es wird anerkannt, dass Entwicklungsländer zur wirksamen Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung möglicherweise Unterstützung benötigen.
Muster für eine Rechtsvorschrift
Die im Um...