Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A.4.1 Patente
165
Zu Tz. 6.19
Patente sind immaterielle Werte i.S.d. Tz. 6.6OECD-Leitlinien. Diese Feststellung der OECD ist wenig erstaunlich. Auch im Übrigen sind die Ausführungen zu Patenten und deren betriebswirtschaftlich sinnvolle Nutzung nachvollziehbar und erwartbar.
S. 65
166
Durch den rechtlichen Prozess der Patentierung erlangt der Patentinhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht an der patentierten Technologie. Der Inhaber erlangt die Befugnis, seine patentgeschützte Erfindung zu nutzen oder zu verwerten. Das Benutzungsrecht kann, im Falle natürlicher Personen, auf den Erben übergehen oder auf andere übertragen werden. Darüber hinaus kann es durch Lizenzvergabe verwertet werden. Der Patentinhaber kann Dritte von der Nutzung seines Patentes ausschließen. Insofern wird im Hinblick auf Patente auch von negativen Rechten gesprochen. Formale Voraussetzung für die Entstehung eines Patents ist weiterhin dessen Anmeldung und Eintragung bei den zuständigen staatlichen Stellen, z.B. Deutsches Patentamt oder US Patent and Trademark Office. Die OECD verweist darauf, dass der Patentschutz zeitlich begrenzt ist. Formal beträgt die maximal nominale Patentlaufzeit im Allgemeinen a...