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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

1. Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (§ 3 Abs. 1 GAufzV)

131

Satz 1 definiert, wann Aufzeichnungen zeitnah erstellt sind. Eine zeitnahe Aufzeichnung ist nach § 90 Abs. 3 Satz 8 AO nur bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen gesetzlich vorgeschrieben.

Zur Erleichterung für die Steuerpflichtigen enthält Satz 2 eine Nichtbeanstandungsregel, die es ermöglicht, die Aufzeichnungen für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle im Rahmen der Abschlussarbeiten des betreffenden Wirtschaftsjahres zu erstellen.

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