Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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F.5.5 Die Ausarbeitung von Arbeitsübereinkommen zwischen den zuständigen Behörden und die Verbesserung der Verfahren
Zu Tz. 4.175 bis 4.176
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Tz. 4.175 und 4.176 OECD-Leitlinien sprechen Arbeitsübereinkommen zwischen Staaten, die APAs anwenden, an. Diese Übereinkommen können allgemeine Richtlinien und Vereinbarungen für die Herbeiführung einer Verständigung in Fällen festlegen, in denen der Steuerpflichtige den Antrag auf ein APA gestellt hat. Hier sei darauf hingewiesen, dass sich solche Arbeitsübereinkommen an Möglichkeiten und Grenzen orientieren müssen, welche die Rechtsgrundlagen für unilaterale und bilaterale APAs vorsehen.
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EU-Empfehlungen
Diese vorstehenden Ausführungen der OECD-Leitlinien müssen zumindest teilweise als überholt gelten. Tatsächlich haben die meisten Mitgliedstaaten inzwischen ein APA-Regime eingeführt und verfügen über einschlägige Erfahrungen. S. 264Das war auch ein Grund, dass das Gemeinsame EU-Verrechnungspreisforum sich der Thematik angenommen hat und Empfehlungen für das Verfahren ausgesprochen hat.
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Dazu soll zunächst der Ablauf des APA-Verfahrens, wie er sich in der Praxis ergibt, dargestellt werden. Der Ablauf des Verfahrens ist grundsätzlich...