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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

E.3.2 Rechtssicherheit („Certainty“)

Zu Tz. 4.108

367

Ein weiterer Vorteil der „safe harbours“ ist die Sicherheit, dass die Verrechnungspreise des Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Betroffene Steuerpflichtige haben unter einem „safe harbour“ die Gewissheit, dass sie in Verbindung mit ihren Verrechnungspreisen keiner Prüfung oder Neubewertung unterliegen. Die Finanzverwaltung würde ohne genauere Prüfung alle Preise oder Ergebnisse, die einen Mindestwert übersteigen oder in einen vorher festgelegten Bereich fallen, akzeptieren. Zu diesem Zweck könnten die relevanten Parameter, die von der Finanzverwaltung als angemessen erachtete Verrechnungspreise oder Ergebnisse beinhalten, für Steuerpflichtige bereitgestellt werden. Die alte Tz. 4.100 OECD-Leitlinien hatte noch als Beispiel angeführt, dass eine solche Vereinfachung beispielsweise eine Reihe an Industrie-spezifischen Preisaufschlägen oder Gewinnindikatoren sein könnte. Dieser Hinweis wurde in Tz. 4.106 OECD-Leitlinien i.d.F. 2013 gestrichen, wenngleich u.E. solche Parameter nach wie vor eine Hilfestellung darstellen können.

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