Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.1.2. Übertragungen von Kombinationen immaterieller Werte
506
Zu Tz. 6.92
In Tz. 6.92 OECD-Leitlinien weist die OECD darauf hin, dass immaterielle Werte oder einzelne Rechte an immateriellen Werten isoliert oder in Kombination mit anderen immateriellen Werten übertragen werden können. Die Regelung hat lediglich einleitenden Charakter für die folgenden RegelunS. 172gen zur Verrechnungspreisanalyse in Fällen der kombinierten Übertragung mehrerer immaterieller Werte.
507
Einstweilen frei.
508
Zu Tz. 6.93
Gem. Tz. 6.93 OECD-Leitlinien ist bei der gemeinsamen Übertragung mehrerer immaterieller Werte zu beachten, dass ein Paket von immateriellen Werten einen höheren Wert haben kann als die Summe seiner Bestandteile. Daher ist es lt.OECD, im Fall einer kombinierten Übertragung oder Überlassung (vgl. Tz. 6.88 OECD-Leitlinien) mehrerer immaterieller Werte wichtig, die Wechselwirkungen zwischen diesen zu identifizieren. Eine solche Analyse ist tatsächlich notwendige Voraussetzung, um im Rahmen der Verrechnungspreisbestimmung das richtige Bewertungsobjekt zu identifizieren. Anders als die deutschen Regelungen zur Funktionsverlagerung gem. § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG i.V.m. der FVerlV, enthält ...