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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

d) Vorlage durch den Steuerpflichtigen - kein Informationsaustausch

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Die Stammdokumentation ist den Finanzbehörden durch den einzelnen Steuerpflichtigen vorzulegen. Die jeweilige Muttergesellschaft hat daher ihre ausländischen Tochtergesellschaften mit der Stammdokumentation der Gruppe zu versorgen, welche diese dann an die Finanzbehörden ihres Ansässigkeitsstaates weitergeben. Dabei trifft diese Pflicht jeden einzelnen Steuerpflichtigen der Teil der multinationalen Unternehmensgruppe ist. Eine bereits erfolgte Vorlage durch eine andere Gruppengesellschaft wirkt nicht „befreiend“. Anders als in Bezug auf das Country-by-Country Reporting ist bezüglich der Stammdokumentation keine Übermittlung im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches vorgesehen. Damit sollte umgekehrt auch ausgeschlossen sein, dass die deutschen Finanzbehörden ein im Ausland eingereichtes Masterfile-Dokument im Wege des InS. 112formationsaustauschs von einer ausländischen Finanzbehörde erhalten, obwohl nach deutschen Vorschriften ein solches nicht vorzulegen ist. Gegen ein entsprechendes Auskunftsersuchen der deutschen Finanzbehörden im Amtshilfeverfahren gem. § 117 AO könnte sich der Steuerpflic...

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