Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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8.3. Rückwirkende Anwendung
58. Eine rückwirkende Anwendung sollte - falls im innerstaatlichen Recht vorgesehen - als Möglichkeit in Betracht gezogen werden, wenn dadurch Streitfälle gelöst oder Streitfälle in Bezug auf zurückliegende Zeiträume ausgeschlossen werden.
59. Eine rückwirkende Anwendung sollte nur sekundäres Ergebnis des APA sein und ausschließlich dann erfolgen, wenn dies dem Sachverhalt angemessen ist. In den zurückliegenden Zeiträumen sollten Sachverhalte und Umstände vorgelegen haben, die mit denjenigen vergleichbar sind, auf die sich das APA bezieht.
60. Eine rückwirkende Anwendung des APA sollte nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen erfolgen.
61. Eine Steuerverwaltung nimmt die üblichen innerstaatlichen Maßnahmen in Anspruch, wenn sie im Rahmen des APA-Verfahrens auf Informationen stößt, die sich auf die Besteuerung für frühere Zeiträume auswirken. Bevor die Steuerverwaltung entsprechende Maßnahmen ergreift, sollte sie dies jedoch dem Steuerpflichtigen anzeigen, damit er sich zu etwaigen Unstimmigkeiten äußern kann, und erst danach gegebenenfalls eine Neuveranlagung für die betreffenden Zeiträume vornehmen.