Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6. Verständigungsverfahren und Betriebsprüfung
6.1 In einem Verständigungsverfahren während einer Betriebsprüfung sind insbesondere die Bestimmungen der Tz. 1.2.2 bis 1.2.6 der Verwaltungsgrundsätze (s. , BStBl. I 1983, 218) heranzuziehen. Sie sind entsprechend anzuwenden bei der Aufteilung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten international tätiger Unternehmen.
6.2 Im Hinblick auf ein mögliches Verständigungsverfahren sind Berichtigungen im Betriebsprüfungsbericht so genau darzustellen, dass das BZSt aufgrund der Angaben in den Prüfungsunterlagen und Akten dazu in der Lage ist, den Sachverhalt, die Rechtsgrundlage und die Begründung für die Berichtigung sowie die Höhe des Berichtigungsvolumens nachzuvollziehen (s. auch Tz. 6.2.1 der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren - Verwaltungsgrundsätze-Verfahren, , BStBl. I 2005, 570).