Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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Kapitel V Glossar
Zu Rn. 5.1
735
Rn. 5.1 in Verbindung mit Anlage 2 enthält ein Glossar, in dem nur Definitionen enthalten sind, die in dem OECD-Glossar (Anlage 1) nicht enthalten sind. Grundsätzlich gilt m.E. eine gewisse Vorsicht bei der Verwendung jeglichen Glossars, weil die Definitionen bestimmungsgemäß verkürzt sind. Das trägt nicht immer zur Klarheit bei.
736
Einstweilen frei.