Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D. Financial guarantees
Zu Tz. 10.154
501
Diese einleitende Textziffer zur Thematik der Verrechnungspreise für Garantien stellt zunächst fest, dass jede Verrechnungspreisanalyse ein Verständnis der Art und des Ausmaßes der Verpflichtungen aller Parteien voraussetzt, um die Transaktion im Einklang mit Abschnitt D.1 von Kapitel 1 zutreffend zu charakterisieren.
502
Folglich ist auch der Abschnitt D in zwei große Blöcke aufgeteilt: die Charakterisierung der Garantie aus Verrechnungspreissicht (Abschnitt D.1) nimmt in etwa so viel Raum ein wie die Frage der Vergütung (Abschnitt D.2).
Zu Tz. 10.155
503
Kreditunterstützung kann viele unterschiedliche Formen annehmen: von einer schriftlich niedergelegten und rechtlich verbindlichen Verpflichtung seitens des Garantiegebers, bis hin zu einer lediglich erwarteten Unterstützung, welche einzig auf der Zugehörigkeit zum Konzern beruht ist und kein aktives Handeln erfordert.
504
Diese Textziffer grenzt ein, welche Art von „credit support“ von den Ausführungen dieses Abschnitts betroffen ist. Grundsätzlich versteht die OECD unter einer „financial guarantee“ im Sinne dieses Abschnitts, dass ein Garantiegeber für bestimmte finanzielle Verpflichtungen ein...