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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

c) Geschäftsvorfälle ohne Leistungsaustausch (Satz 3)

78

Die Aufzeichnungspflicht bezieht sich auch auf Geschäftsvorfälle, die keinen Leistungsaustausch zum Gegenstand haben, wie Vereinbarungen über Arbeitnehmerentsendungen oder (Pool-)Umlagen. Die Formulierung wurde redaktionell an den Wortlaut von § 90 Absatz 3 Satz 2 AO angepasst. Von der Nennung von Kostenumlagevereinbarungen wurde abgesehen, da diesen je nach Ausgestaltung ein Leistungsaustausch zugrunde liegen kann.

79

Bei Pool-Umlagen besteht der Zweck nicht darin, an die anderen Pool-Teilnehmer im Rahmen eines Leistungsaustausches Leistungen zu erbringen und hieraus einen Gewinn zu erzielen. Vielmehr liegt der Zweck darin, durch Zusammenwirken und durch eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen Synergieeffekte zu erzielen und Kosten und/oder Risiken zu minimieren.

80

Eine Arbeitnehmerentsendung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem bisherigen Arbeitgeber vereinbart, für eine befristete Zeit bei einem verbundenen Unternehmen tätig zu werden und das aufnehmende Unternehmen steuerlich als Arbeitgeber anzusehen ist.

Sowohl bei Arbeitnehmerentsendungen als auch bei Pool-Umlagen liegt kein Leistungsaustausch vor. Stattdessen sind die entste...

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