Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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2. Inhalt der 3. Escape-Klausel
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Die 3. Escape-Klausel in § 1 Abs. 3 Satz 10 2. Halbs. AStG lautet: „Macht der Steuerpflichtige glaubhaft, dass zumindest ein wesentliches immaterielles Wirtschaftsgut Gegenstand der Funktionsverlagerung ist und bezeichnet er es genau, sind Einzelverrechnungspreise für die Bestandteile des Transferpakets anzuerkennen“. Die Bedeutung der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung hat bereits kurz nach ihrer Einfügung zu erheblichen Diskussionen über die genaue Bedeutung der einzelnen Satzteile geführt.