Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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F.5.3 Unilaterale und bilaterale (multilaterale) Vereinbarungen
Zu Tz. 4.173
462
Hier weisen die OECD-Leitlinien nochmals auf die Bedeutung bilateraler APAs und deren Rechtsgrundlage hin; als Rechtsgrundlage kommen - soweit es an eigenen innerstaatlichen Regelungen für APAs fehlt - die Art. 25 OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen über das Verständigungsverfahren in Betracht.