Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.1. Allgemeine auf Geschäftsvorfälle mit immateriellen Werten anwendbare Grundsätze
572
Zu Tz. 6.110
Abschnitt D.1. wird mit dem Hinweis eingeleitet, dass die in Abschnitt D Kapitel I und Kapitel III der OECD-Leitlinien dargelegten Grundsätze auch für konzerninterne Geschäftsvorfälle mit immateriellen Werten vollumfänglich Anwendung finden. Dieser, bereits in den Abschnitten A bis C des Kapitels VI OECD-Leitlinien mehrfach enthaltene Vermerk, soll den Finanzverwaltungen und Steuerpflichtigen noch einmal vor Augen führen, dass ein konzerninterner Geschäftsvorfall mit immateriellen Werten zunächst einmal nichts weiteres darstellt, als eine normale verrechnungspreisrelevante Transaktion, die nach den von der OECD vorgeschlagenen Vorgehensweise bzw. konkret nach den lokalen Verrechnungspreisvorschriften eines Landes - für deutsche Zwecke gemäß § 1 AStG - analysiert werden muss.
573
Im Ergebnis lässt sich daraus lediglich folgern, dass gemäß Kapitel I, Abschnitt D OECD-Leitlinien auch in den hier dargestellten Fällen eine ausS. 189führliche Funktions- und Risikoanalyse durchgeführt werden muss und gemäß Kapitel III OECD-Leitlinien die Fremdüblichkeit anhand einer Vergleichbarkeitsana...