Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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3.4 Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde
3.4.1 Vorliegen einer Funktionsverlagerung dem Grunde nach
159 Anhaltspunkte, ob in einem Prüfungszeitraum eine Funktionsverlagerung im Unternehmen erfolgt ist, kann die Finanzbehörde u.a. aus den für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle zeitnah zu erstellenden Aufzeichnungen (Rn. 155) gewinnen. Darauf aufbauend kann eine mehrere Jahre umfassende Funktions- und Risikoanalyse (§ 4 Nummer 3 GAufzV, Tz. .4 VWG Verfahren) und eine Analyse der Wertschöpfungsprozesse (Tz. .5 VWG Verfahren) zusätzliche Erkenntnisse ermöglichen. Anhaltspunkte für eine Funktionsverlagerung ergeben sich im Übrigen häufig aus einer Analyse von Personalorganigrammen und deren Veränderung und Fortschreibung über einen mehrjährigen Zeitraum.
160 Weitere Anhaltspunkte können sich z.B. aus folgenden Unterlagen und Umständen ergeben:
Gründungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Wirtschaftsprüfungsberichte und Abhängigkeitsberichte von verbundenen Unternehmen,
verringerte Umsätze oder Gewinne,
geringere Lohnaufwendungen infolge einer verringerten Mitarbeiterzahl, Sozialpläne; Rückstellungen für Sozialpläne,
geringere Aufwendungen fü...