Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.1 Ermittlung, ob konzernintere Dienstleistungen erbracht wurden
Zu Tz. 7.6
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Im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Dienstleistung erbracht wurde, ist es entsprechend der OECD-Verrechnungspreisleitlinien entscheidend, „ob die Tätigkeit dem jeweiligen Konzernunternehmen einen wirtschaftlichen oder kommerziellen Nutzen verschafft, der seine Geschäftsposition stärkt oder sichert“. Die OECD stellt damit bei dem sog. Benefit-Test auf die Empfängerseite ab. Im Gegensatz zu § 1.482 U.S. Reg. sehen die OECD-Verrechnungspreisleitlinien keine spezifischen Benefit-Tests vor. In einem ersten Schritt ist zu fragen, ob überhaupt eine Dienstleistung (dem Grunde nach) vorliegt.
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Die OECD bietet hierzu ein erklärendes Kriterium an: Dieses besteht in den Fragen, ob entweder ein unabhängiges Unternehmen bereit gewesen wäre, für eine entsprechende Leistung zu bezahlen, oder ob das empfangende Unternehmen die Leistung selbst erstellen würde. Wäre also das unabhängige Unternehmen nicht bereit gewesen, diese Tätigkeit zu vergüten oder diese für sich selbst als Eigenleistung zu erbringen, dürfte diese Tätigkeit nach dem Fremdvergleichsgrundsatz üblicherweise nicht als Dienstleistung anzuseh...