Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.2. Andere Faktoren
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Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger einer Prüfung unterzogen wird, sollte ihn nicht daran hindern, eine MAP-APA in Bezug auf künftige Geschäftsvorfälle zu beantragen. Die Prüfung und das Verständigungsverfahren sind separate Prozesse, die im Allgemeinen separat gelöst werden können. Eine Prüfung wird von der Steuerverwaltung während der Verhandlung über die MAP-APA normalerweise nicht ausgesetzt, es sei denn, alle Beteiligten kommen überein, dass die Prüfung ausgesetzt werden sollte, weil die Erzielung der MAP-APA den Abschluss der Prüfung unterstützen würde. Die künftig im Rahmen der MAP-APA anzuwendende vereinbarte Methode kann jedoch auch in die Behandlung der Geschäftsvorfälle, die Gegenstand einer Prüfung sind, einfließen, sofern die Gegebenheiten und Umstände der Geschäftsvorfälle, die Gegenstand der Prüfung sind, mit denjenigen der künftigen Geschäftsvorfälle vergleichbar sind. Diese Frage wird in Ziffer 69 weiter unten näher erörtert.
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Der Abschluss einer MAP-APA setzt die uneingeschränkte Zusammenarbeit des Steuerpflichtigen voraus. Der Steuerpflichtige und seine verbundenen Unternehmen sollten: a) umfassend mit der Steuerverwal...