Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D.5.1. Immaterielle Werte als Vergleichbarkeitsfaktor in Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit der Nutzung von immateriellen Werten
1036
Zu Tz. 6.197
Der Abschnitt D.5.1. geht näher auf die Vergleichbarkeitsanalyse von Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit der Nutzung von immateriellen Werten in Verbindung mit dem konzerninternen Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Hierzu wird wie bereits in der vorangegangenen Tz. auf die Kapitel I und III OECD-Leitlinien verwiesen, sowie zusätzlich auf die Regeln in Abschnitt D.1 dieses Kapitels. Dort wird im Wesentlichen der Grundsatz der realistischerweise zur Verfügung stehenden Optionen dargestellt. Es muss also auch für Geschäftsvorfälle, bei denen auf den ersten Blick keine immateriellen Werte im Vordergrund stehen, weil diese weder übertragen, noch lizenziert werden, die schon an früherer Stelle beschriebene zweistufige Prüfung der realistischerweise zur Verfügung stehenden Optionen vorgenommen werden.
1037
Allerdings ist aus unserer Sicht nicht gänzlich nachvollziehbar, warum die OECD an dieser Stelle lediglich einen Verweis auf Abschnitt D.1 des vorliegenden Kapitels vornimmt und nicht auch schon auf Ab...