Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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5 Verständigungsverfahren und zwischenstaatlicher Auskunftsaustausch
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Die Auskunftsklauseln der DBA und die Bestimmungen des EUAHiG finden auch im Verständigungsverfahren Anwendung. Soweit die Auskunftsklausel des zwischen den betroffenen Vertragsstaaten anzuwendenden DBA oder das EUAHiG es zulassen, können auch im Verständigungsverfahren alle erforderlichen Informationen ausgetauscht werden. Die Grundsätze des „Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen“ ( (BStBl I Seite 480 - Stand ) sind zu beachten.