Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Fremdübliche Vergütung für die Restrukturierung
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Restrukturierungen umfassen die Übertragung von Funktionen, Wirtschaftsgütern und/oder Risiken mit einem verbundenen Gewinn-/Verlustpotenzial zwischen verbundenen Unternehmen. Restrukturierungen können auch die Beendigung oder umfassende Neuverhandlung von bestehenden Vereinbarungen umfassen. Kapitel IX OECD-Leitlinien, Teil II beschäftigt sich mit der Anwendung des Fremdvergleichsprinzips und der OECD-Leitlinien auf die Restrukturierung selbst, und insbesondere mit den Voraussetzungen, wann der Fremdvergleichsgrundsatz eine Vergütung für die Übertragung von Funktionen, Wirtschaftsgütern und/oder Risiken erfordert bzw. wann eine Entschädigung für die Kündigung oder die umfassende Neuverhandlung von bestehenden Vereinbarungen angezeigt ist. Teil II kann insgesamt wie folgt zusammengefasst werden:
Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Hintergründe und die Restrukturierung selbst zu verstehen. Dies schließt sowohl die sich einstellenden Veränderungen als auch die Auswirkungen auf die ausgeübten Funktionen der beteiligten Parteien, die zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Motive und die erwarteten Vorteile de...