Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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D.6.1 Standortkostenvorteile
Zu Tz. 1.160 alt 1.140
412
Die Tz. 1.160 alt 1.140 OECD-Leitlinien stellt einen Bezug zu den Tz. 9.126 bis 9.131 her, in denen Standortkostenvorteile im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen diskutiert werden. Die OECD weist in Tz. 1.81 OECD-Leitlinien zurecht darauf hin, dass die Überlegungen zu Standortkostenvorteilen im Kapitel IX generell beachtet werden müssen und gleichermaßen auch auf laufende Geschäftsbeziehungen anwendbar sind. Diese Schlussfolgerungen sind zutreffend. Die Darstellungen in Tz. 9.126 ff. sind systematisch unglücklich im Kapitel IX aufgenommen worden. Es wäre ratsam gewesen, die Ausführungen in das I. Kapitel der OECD-Leitlinien zu überführen, um sie aufgrund ihrer systematischen Stellung für sämtliche Geschäftsbeziehungen und -vorfälle anwendbar zu machen.
Zu Tz. 1.161 alt 1.141
413
Im Zusammenhang mit den Standortkostenvorteilen ist lt. OECD zu klären:
(i) ob Standortkostenvorteile existieren,
(ii) in welcher Höhe Standortkostenvorteile bestehen,
(iii) in welchem Umfang diese Vorteile im Konzern verbleiben bzw. an konzernfremde Abnehmer weitergegeben werden und schließlich
(iv) wie die nicht weitergegebenen Vorteile zwischen den verbundenen Unternehmen