Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.4 Verrechnungspreisdokumentation für Umstrukturierungen
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Zu Tz. 9.32
Die Regelung erfasst neben den Fällen der Akquisition von anderen Unternehmen und des Verkaufs von Unternehmensteilen insbesondere den Fall konzerninterner Umstrukturierungen. Es ist nur auf Änderungen der Geschäftstätigkeit, d.h. der operativen Strukturen, einzugehen. Bloße Änderungen der rechtlichen Konzernstruktur sind nicht darzustellen. Entsprechend des Ziels der Stammdokumentation ist hier nur auf Sachverhalte einzugehen, die für die Gesamtstruktur der Unternehmensgruppe „bedeutend“ sind, wie beispielsweise die Akquisition eines anderen international tätigen Konzerns, die weltweite operative Ausgliederung (und ggf. Veräußerung) eines Geschäftsbereichs oder Funktionsverlagerungen im Zuge der weltweiten Zentralisierung bestimmter Funktionen und Risiken (beispielsweise Umstellung des globalen Vertriebs auf ein Kommissionärsmodel). Umstrukturierungen, Akquisitionen und Verkäufe von Unternehmensteilen, die nur einzelne Gesellschaften und deren Geschäftsbeziehungen betreffen, sind in der Stammdokumentation nicht aufzuführen, sondern allein in der landesspezifischen Dokumentation der betroffenen Gesellschaften darzustellen. Vgl. ausführlich Kap. V, Anm. 273 ff.
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Nach der achten Informationsanforderung der Anlage zur GAufzV muss eine „zusammenfassende“ Beschreibung „bedeutender“ „Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe“ sowie der getätigten Unternehmenskäufe und -verkäufe erfolgen. Zu nennen sind jeweils nur die Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen des Jahres, für das die Stammdokumentation erstellt wird. Die Regelung, die keine Entsprechung in der GAufzV 2003 hat, ist inhaltlich identisch mit den Vorgaben der OECD S. 64(„A description of important business restructuring transactions, acquisitions and divestitures occurring during the fiscal year.“).
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Zu Tz. 9.33
Die OECD empfiehlt, dass die Unternehmen ihre Entscheidungen und die Gründe für die Restrukturierung dokumentieren. Häufig geschieht dies in der Praxis u.a. dadurch, dass ein Vorher-Nachher Vergleich angefertigt wird. Für die Darstellung in der Funktions- und Risikoanalyse und dem folgend in der Vergleichbarkeitsanalyse sind die Vorher-Nachher-Vergleiche wichtig und hilfreich, denn nur auf diese Weise kann sinnvoll herausgearbeitet werden, was sich tatsächlich im Rahmen der Umstrukturierung geändert hat. Dies kann in der Tat auch wertvolle Hinweise für das Verständnis des wirtschaftlichen Hintergrunds einer Umstrukturierung leisten. Daher empfiehlt es sich in der Praxis, dieser Darstellung und Dokumentation besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist ebenfalls zutreffend, dass sich aus dieser Vorher-Nachher-Betrachtung Anhaltspunkte für oder gegen vermeintliche existierende und realistische Handlungsoptionen ergeben (vgl. Tz. 9.59-9.64 OECD-Leitlinien). Vgl. auch Anm. 388.