Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7.3. Bewertung und Aushandlung des APA
29. Bewertung und Aushandlung haben unterschiedliche Zielsetzungen, auch wenn u.U. beide Aufgaben teilweise zeitlich zusammenfallen können. Es sollte ein ausgewogener Ansatz erfolgen, so dass sowohl die Bewertung so rasch als möglich erfolgen als auch unverzüglich mit der Aushandlung begonnen werden kann. Im Zuge der Bewertung sollte die Steuerverwaltung vorbringen, welchen Bedingungen und Konditionen (terms and conditions) sie bei dem APA den Vorzug gibt. Bei den Verhandlungen mit den anderen beteiligten Steuerverwaltungen sollten Unterschiede in der Bewertung, die zwischen ihnen bestehen könnten, ausgeräumt werden, so dass den beteiligten Steuerpflichtigen einheitliche Bedingungen und Konditionen (terms and conditions) vorgeschlagen werden können.
30. Die zuständigen Behörden der betreffenden Steuerverwaltungen sollten so bald als möglich nach Eingang des förmlichen Antrags einander kontaktieren und einen Zeitplan für das APA-Verfahren aufstellen. Der Steuerpflichtige sollte bei der Entwicklung des Zeitplans beteiligt sein; ein Musterzeitplan ist in Anhang C enthalten. Bei multilateralen APA sollten die zuständigen Behörd...