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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

C.2 Gegenberichtigungen: Art. 9 Abs. 2

Zu Tz. 4.32

126

Art. 9 Abs. 2 OECD-MA ist darauf ausgerichtet, eine bereits eingetretene Doppelbesteuerung nachträglich durch eine Gegenberichtigung (corresponding adjustment) wieder zu beseitigen (vgl. Rz. 119). Das hierfür maßgebliche Verfahren ist ein Einigungsverfahren, für das die Regeln des Verständigungsverfahrens anwendbar sind.

127

Eine solche Gegenberichtigung setzt voraus, dass

  • in dem einen Vertragsstaat dem dort ansässigen Unternehmen ein Gewinn zugerechnet wurde, der auch tatsächlich dort besteuert wird,

  • S. 116dieser Gewinn gleichzeitig auch bei einem in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Unternehmen der Besteuerung unterworfen wird,

  • die Gewinnzurechnung entsprechend dem Grundsatz des Fremdverhaltens (arm’s length-Grundsatz) erfolgte und

  • ein entsprechender Antrag von einem der betroffenen Steuerpflichtigen gestellt wird.

128

In aller Regel geht einer Gegenberichtigung eine Erstberichtigung (Primärberichtigung - primary adjustment) voraus. Wegen der dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (vgl. Rz. 119) stellt eines der beteiligten Unternehmen den Antrag auf Einleitung eines Einigungsverfahrens, in dem sich die beteiligte...

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