Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.1 Ursprungszeitpunkt
Zu Tz. 3.68
261
Die Tz. 3.68 formuliert, dass im Prinzip Transaktionsdaten zwischen unverbundenen Parteien, die unter sonst gleichen Bedingungen zum gleichen Zeitpunkt wie die Transaktionen zwischen den verbundenen Parteien („zeitnahe unverbundene S. 71Transaktionen“) stattfinden, die verlässlichsten Informationen für die Durchführung eines Fremdvergleichs bzw. einer Vergleichbarkeitsanalyse darstellen. Als Grund hierfür führen die Leitlinien an, dass solche Informationen am ehesten reflektieren, wie sich unverbundene Parteien in einem ökonomischen Umfeld, das dem Umfeld der konzerninternen Transaktionen des Steuerpflichtigen gleich ist, tatsächlich verhalten haben. Die Leitlinien erkennen aber gleichzeitig an, dass Informationen hinsichtlich solcher „zeitnaher unverbundener Transaktionen“ in der Praxis häufig nicht verfügbar sind.
262
Die Tz. zeigt damit im Prinzip einen Idealfall auf und stellt gleichzeitig fest, dass dieser Idealfall in der Praxis regelmäßig nicht vorkommt. Dabei wird darauf verwiesen, dass es hinsichtlich der Verfügbarkeit entsprechender Informationen auf den Zeitpunkt der Informationssammlung bzw. der Datenerhebung ankommt, womit auf ...