Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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A.6.3 Verlässlichkeit der Anpassung
Zu Tz. 3.53
199
Die Leitlinien wiederholen in dieser Textziffer den Grundsatz, dass das entscheidende Kriterium für die Durchführung von Anpassungsrechnungen ist, ob diese die erwartete Verlässlichkeit des Fremdvergleichs erhöhen können oder nicht. Insofern sollte es im Prinzip keine Arten von Anpassungsrechnungen geben, die jeweils routinemäßig durchzuführen sind (z.B. Anpassungsrechnungen für Unterschiede im Working-Capital). Darüber hinaus sind bestimmte Arten von Anpassungsrechnungen (z.B. für Länderrisiken) von der subjektiven Einschätzung stärker abhängig als andere und sind daher nur nach vorheriger, zusätzlicher Verlässlichkeitsprüfung durchzuführen.
S. 54
200
Unklar ist, warum insbesondere die Quantifizierung und Adjustierung von unterschiedlichen Länderrisiken subjektiver sein soll als die Quantifizierung und Adjustierung anderer Unterschiede. Gerade hierfür hat die finanzwirtschaftliche Literatur, die sich mit der Bewertung von finanziellen Vermögensgegenständen beschäftigt, Ansätze entwickelt, die solche Unterschiede relativ genau bewerten können und die auch in der Praxis bei der Bewertung finanzieller Vermögenswerte regelmäßig ...