Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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7.4. Förmlicher Abschluss
45. Das APA sollte durch förmliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Steuerverwaltungen in Kraft gesetzt werden (bei einem multilateralen APA könnte dies durch eine einzige Vereinbarung zwischen allen Steuerverwaltungen oder durch bilaterale Vereinbarungen zwischen ihnen geschehen). In all diesen Vereinbarungen sollten die Bedingungen und Konditionen (terms and conditions) des APA im Einzelnen aufgeführt sein.
46. Durch diese Vereinbarungen sollte allen am APA beteiligten Parteien die Sicherheit gegeben werden, dass - sofern die Bedingungen des APA erfüllt werden - alle Verrechnungspreise für die betreffenden Transaktionen so wie im APA festgelegt gestaltet und die Transaktionen nicht von der Steuerverwaltung unterschiedlich ausgelegt werden. Die Steuerverwaltungen sollten gewährleisten, dass sie diese Sicherheit bieten können.
47. In Anhang E ist aufgeführt, welche Angaben in der Regel für den förmlichen Abschluss eines APA erforderlich sind.