Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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9. Tatsächlicher vs. hypothetischer Fremdvergleich
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Der Wortlaut sowohl der alten wie auch der neuen Fassung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG lässt an sich nur den hypothetischen Fremdvergleich zu (Bedingungen, die voneinander unabhängige Dritte vereinbart „hätten“), nicht jedoch den tatsächlichen Fremdvergleich (= Bedingungen, die voneinander unabhängige Dritte tatsächlich vereinbart haben). Entgegen seinem Wortlaut ist jedoch die Heranziehung tatsächlicher Fremdvergleichsdaten zuzulassen. Anderenfalls würden die Regelungen in § 1 Abs. 3 AStG zur Methodenhierarchie und zum Umgang mit Fremdvergleichsbandbreiten keinen Sinn ergeben.
S. 89Der steuerlich maßgebliche Verrechnungspreis ist gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 AStG vorrangig nach den Standardmethoden zu bestimmen, falls zumindest eingeschränkt vergleichbare Fremdvergleichswerte ermittelt werden können (z.B. Preise für Güter oder Waren, Zinsen, Dienstleistungsgebühren, Margen, Gewinnaufschläge, Gewinnaufteilungsschlüssel etc.). Unstreitig scheint zu sein, dass bei der Verlagerung von Unternehmen bzw. Transferpaketen aufgrund der jeweils unterschiedlichen, individuellen Zusammensetzung der Wirtschaftsgüter aussagekräftige Ver...