Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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B.5. Daten aus mehreren Jahren
Zu Tz. 3.75
280
In dieser Tz. eröffnen die Leitlinien den Abschnitt zur Verwendung von Mehrjahresdaten in pragmatischer Weise: Mehrjahresdaten können vom Steuerpflichtigen verwendet werden; es gibt hingegen keinen Zwang zur Verwendung von Mehrjahresdaten. Kriterium für die Verwendung von Mehrjahresdaten ist, ob diese für die Analyse einen Nutzen bringen, das heißt - entsprechend den Grundsätzen der LeitS. 80linien - ob sie die Verlässlichkeit der Analyse hinsichtlich der Vergleichbarkeit erhöhen.
281
Eine genaue Anleitung, wie viele Jahre in einer Mehrjahresdaten Analyse abzudecken sind, wird von den Leitlinien explizit nicht gegeben. Ohne dass es an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt wird, gilt auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Leitlinien, dass es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
282
In der Praxis haben sich gewisse Standards für die Verwendung von Mehrjahresdaten herausgebildet. Die ökonomische Begründung für die Betrachtung von Mehrjahresdurchschnitten ergibt sich im Wesentlichen aus der Glättung konjunktureller sowie branchenspezifischer Marktzyklen, die bei der Verprobung mittels Daten von Vergleichsunternehmen eine Glä...