Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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15. Ansprechpartner
Soweit Mitteilungen an die Parteien der VVV gerichtet werden sollen, sind entsprechende Nachrichten an die jeweilige zuständige Behörde zu adressieren.
Soweit Mitteilungen an den Steuerpflichtigen gerichtet werden sollen, gilt folgende Zustelladresse, soweit später nicht nachweislich eine andere Adresse ausdrücklich in Hinblick auf diese VVV angegeben wird:
... .
Unterschriften:
Zuständige Behörde Staat A:
Zuständige Behörde Staat B:
Eventuelle weitere zuständige Behörde(n)
S. 133Anlage 1