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Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

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Handbuch Internationale Verrechnungspreise

C.4.2 Fristen

Zu Tz. 4.45

168

Die OECD-Leitlinien beschäftigen sich zunächst mit den Fristen für eine Gegenberichtigung. Diese ist nicht mehr möglich, wenn in dem Partnerstaat die Fristen für eine korrespondierende Berichtigung abgelaufen sind. Dabei wird klargestellt, dass die Verjährungsfristen und die Regelungen über die Bestandskraft in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sind. Einige Staaten pflegen einen open-end-approach, bei dem die Rechtskraft keine Bedeutung für ein Einigungsverfahren hat, andere Staaten lehnen dies ab.

169

Art. 9 Abs. 2 OECD-MA legt keine Fristen fest. Lediglich über den Hinweis auf das Verständigungsverfahren im letzten Satz dieser Vorschrift wird auch Art. 25 Abs. 2 OECD-MA einbezogen, der vorsieht, dass eine Verständigung ungeachtet der innerstaatlich gültigen Fristen durchzuführen ist (vgl. Rz. 213).

S. 126

170

Scheitert eine Gegenberichtigung daran, dass sie aufgrund einer innerstaatlichen Fristenregelung nicht vollzogen werden kann, bleibt die Doppelbesteuerung bestehen.

Zu Tz. 4.46

171

Die OECD-Leitlinien halten Verjährungsfristen und die Bestandskraft von Steuerbescheiden für notwendig. Dem ist zuzustimmen, weil die Bestandskraft dem Rechtsfriede...

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