Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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C.4.2 Fristen
Zu Tz. 4.45
168
Die OECD-Leitlinien beschäftigen sich zunächst mit den Fristen für eine Gegenberichtigung. Diese ist nicht mehr möglich, wenn in dem Partnerstaat die Fristen für eine korrespondierende Berichtigung abgelaufen sind. Dabei wird klargestellt, dass die Verjährungsfristen und die Regelungen über die Bestandskraft in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sind. Einige Staaten pflegen einen open-end-approach, bei dem die Rechtskraft keine Bedeutung für ein Einigungsverfahren hat, andere Staaten lehnen dies ab.
169
Art. 9 Abs. 2 OECD-MA legt keine Fristen fest. Lediglich über den Hinweis auf das Verständigungsverfahren im letzten Satz dieser Vorschrift wird auch Art. 25 Abs. 2 OECD-MA einbezogen, der vorsieht, dass eine Verständigung ungeachtet der innerstaatlich gültigen Fristen durchzuführen ist (vgl. Rz. 213).
S. 126
170
Scheitert eine Gegenberichtigung daran, dass sie aufgrund einer innerstaatlichen Fristenregelung nicht vollzogen werden kann, bleibt die Doppelbesteuerung bestehen.
Zu Tz. 4.46
171
Die OECD-Leitlinien halten Verjährungsfristen und die Bestandskraft von Steuerbescheiden für notwendig. Dem ist zuzustimmen, weil die Bestandskraft dem Rechtsfriede...