Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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1. Grundsätzliches
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Bei Funktionsverlagerungen und Funktionsabschmelzungen ist für die Besteuerung auf den Wert der übertragenen und/oder überlassenen Wirtschaftsgüter und sonstigen Vorteile abzustellen. Bei der Preisermittlung können auch Schließungskosten noch eine Rolle spielen. Bei den vorgenannten Fallgestaltungen stellt sich somit allenfalls die Frage, ob der Wert der übertragenen bzw. überlassenen Wirtschaftsgütern und Vorteile durch eine Gesamt- oder eine Einzelbewertung zu ermitteln ist.
Beispiel
Die inländische Nippon GmbH ist als Handelsgesellschaft tätig, d. h. sie kauft Produkte in aller Welt bei Fremdproduzenten ein und vertreibt die Produkte an Fremdabnehmer. Um Lohnkosten einzusparen und den stark wachsenden osteuropäischen Markt besser erschließen zu können, beschließt die japanische Muttergesellschaft, die deutsche GmbH zu schließen und deren Aktivitäten auf eine neugegründete konzernzugehörige Vertriebsgesellschaft in Ungarn zu verlagern. Das Führungspersonal aus Geschäftsführung und Vertrieb wird nach Ungarn versetzt. Die Kundenkontakte und die bereits angebahnten Geschäfte werden auf die ungarische Gesellschaft übertragen.
Lösung: Es liegt eine Fu...