Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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g) Nachträgliche Preiskorrektur durch die FinVerw.
4.6
Weil die Ermittlung des Mindest- sowie des Höchstpreises auf den subjektiven Gewinneinschätzungen der beiden Konzernunternehmen für die Zukunft basiert, Prognosen ihrer Natur nach jedoch stets unsicher sind, hat der Gesetzgeber der FinVerw. die Möglichkeit eingeräumt, einen Abgleich zwischen den Gewinnprognosen und den tatsächlich erzielten Ist-Gewinnen durchzuführen und bei einem erheblichen Auseinanderdriften dieser Parameter noch zehn Jahre nach der Verlagerung eine steuerliche Korrektur durchzuführen.