Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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11. Flankierende Maßnahme: Regelung in § 162 Abs. 3 Satz 3 AO
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Um auch bei Funktionsverlagerungen auf eine ausländische Konzernmutter- bzw. Schwestergesellschaft die Vorlage der ausländischen Gewinnprognosen und damit eine doppelte ertragswertorientierte Gesamtbewertung in der Praxis tatsächlich sicher stellen zu können, ist als flankierende Maßnahme zu § 1 AStG auch die Abgabenordnung ergänzt worden: In § 162 Abs. 3 Satz 3 AO wurde geregelt, dass ein Schätzungsrahmen auch dann zu Lasten der inländischen Konzerngesellschaft ausgeschöpft werden kann, wenn diese S. 103ihre Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere auch eine verwertbare Verrechnungspreisdokumentation erstellt und übergeben hat. Voraussetzung für die Strafschätzung ist, dass Zweifel bezüglich der Fremdüblichkeit der vereinbarten Verrechnungspreise bestehen und diese Zweifel deshalb nicht ausgeräumt werden können, weil eine ausländische Konzerngesellschaft ihre erhöhten Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 2 AO) bzw. ihre Auskunftspflichten (§ 93 Abs. 1 AO) nicht erfüllt.
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Die neue gesetzliche Bestimmung ist in mehrfacher Hinsicht kritisch zu sehen: Zunächst stellt sich die Frage, warum die Neuregelung nicht in § 162 Abs.1 AO, sondern in § 162 Abs. 3 AO vorgenommen wurde. Absatz 3 befasst sich - siehe...