Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Verlust eines Transferpakets beim Leistenden
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§ 3 FVerlV enthält die Grundvorschrift zur Bewertung des Transferpakets, die durch die Bestimmung in § 5 FVerlV zum Kapitalisierungszinssatz und in § 6 FVerlV zum Kapitalisierungszeitraum ergänzt wird.
In diesem Zusammenhang stellt § 3 Abs. 1 FVerlV die Behauptung auf, dass es dem Fremdvergleich entspricht, wenn der Wert des Transferpakets als Ganzes aus der Sicht der beteiligten Unternehmen ermittelt wird und in Übereinstimmung mit den Gewinnen steht, die diese beteiligten Unternehmen aus der Ausübung der Funktion erwarten können. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass der Verordnungsgeber davon ausgeht, dass die Summe der Verrechnungspreise für die einzelnen Bestandteile des Transferpakets nicht mit dem betriebswirtschaftlich begründeten Gesamtwert des S. 201Transferpakets übereinstimmt (vgl. auch Anm. 101 ff.), weil im Transferpaket Vorteile enthalten sein können, die bei einer Einzelbetrachtung nicht berücksichtigt würden. Diese Vorteile werden darin gesehen, dass eine Organisationseinheit abgegeben wird (ein organischer Teil des Unternehmens) bestehend aus Zuständigkeiten, Wirtschaftsgütern und Vorteilen (einge...