Handbuch Internationale Verrechnungspreise
2025
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a) Hintergrund der Regelung
101
Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG versucht, die Gesamtbewertung als gesetzlichen Regelfall zur Bewertung des Transferpakets festzuschreiben (s. aber Anm. 104 ff.). Er ist damit von dem bisher sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht vorherrschenden und international anerkannten und üblichen Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Dabei ist das Phänomen einer Funktionsverlagerung nicht neu, sondern kommt schon seit vielen Jahren in der wirtschaftlichen Praxis vor und musste daher auch vom bisherigen Steuerrecht bewältigt werden. Dazu S. 156dienten u.a. die Vorschriften der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage, der Entnahme und des § 1 AStG. Der Gesetzgeber sah diese steuerlichen Regelungen und den damit verbundenen Grundsatz der Einzelbewertung augenscheinlich nicht als ausreichend an, um eine Funktionsverlagerung einer sachgerechten Besteuerung zu unterwerfen. Die Abkehr von der Einzelbewertung wird damit begründet, dass immaterielle Wirtschaftsgüter häufig durch die Betriebsprüfung nicht festgestellt und nachgewiesen werden könnten, so dass es durch die neue gesetzliche Regelung zu einer Beweiserleicht...