Suchen Kontrast Hilfe
Handbuch Internationale Verrechnungspreise
Kroppen/Rasch

Handbuch Internationale Verrechnungspreise

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26042-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Handbuch Internationale Verrechnungspreise

A.4. Beispiele

159

Zu Tz. 6.18

Der Abschnitt A.4 soll Beispiele für immaterielle Werte liefern, die Eingang in Verrechnungspreisanalysen finden. Gleichzeitig sollen sie als Erläuterung des Abschnitts A.1 und der dort genannten Definitionsversuche dienen. Die Beschreibung ist etwas irreführend. Letztendlich geht es um eine Untergliederung solcher Werte bzw. Rechte, die als immaterielle Werte gelten bzw. negativ abgegrenzt um Merkmale, die nicht unter die Definition der immaterielS. 64len Werte i.S.d. Tz. 6.6 bzw. 6.8 OECD-Leitlinien fallen. Dementsprechend werden als immaterielle Werte klassifiziert:

  • Patente (Tz. 6.19 OECD-Leitlinien),

  • Know-how und Handelsgeheimnisse (Tz. 6.20 OECD-Leitlinien),

  • Markenzeichen und Marken (Tz. 6.21 f. OECD-Leitlinien),

  • Rechte aus Verträgen (Tz. 6.25 OECD-Leitlinien),

  • staatliche Zulassungen und Konzessionen (Tz. 6.24 OECD-Leitlinien),

  • begrenzte Rechte in Form von Lizenzen (Tz. 6.30 OECD-Leitlinien) sowie Goodwill und Unternehmenswert (Tz. 6.27 ff. OECD-Leitlinien).

160

Negativ abgegrenzt nicht als immaterielle Werte gelten:

  • Konzernsynergien (Tz. 6.30 OECD-Leitlinien) und

  • marktspezifische Merkmale (Tz. 6.31 und Tz. 6.12 OECD-Leitlinien).

161

Die OECD betont, dass ...

Daten werden geladen...